Freiheit und Verantwortung im Netz: Anbieter zur Bereitstellung einer verlässlichen Klarnamen-Option verpflichten

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Die LSU Berlin steht für einen digitalen Raum, der von Freiheit, Respekt, Rechtssicherheit und persönlicher Verantwortung geprägt ist. Anonymität und Pseudonymität schützen queere Menschen, Opfer von Stalking und digitaler Gewalt sowie Nutzer von Dating- und Kommunikationsplattformen.

Anonymität darf jedoch kein Freibrief für Bedrohungen, Beleidigungen, Cybermobbing, Desinformation oder Cybergrooming sein. Freiheit und Verantwortung gehören auch im Netz zusammen. Ein starker Rechtsstaat muss dort handlungsfähig bleiben.

Die LSU Berlin fordert deshalb einen rechtssicheren Rahmen für soziale Netzwerke, Datingplattformen und Kommunikationsdienste.

1. Freiwillige Identitätsverifizierung

Jeder Nutzer soll sein Konto freiwillig, kostenfrei und über sichere Verfahren nach dem Stand der Technik verifizieren können.

Eine digitale Verifizierungspflicht lehnt die LSU Berlin ab, legitime Schutzinteresse sollen über die freiwillige Identitätsverifizierung bewahrt werden. 

Plattformen müssen Sperrumgehungen durch Löschung und Neuanmeldung verhindern. Mehrere Konten bleiben zulässig, sofern sie nicht diesem Zweck dienen.

2. Schutz von Pseudonymen

Auch verifizierte Nutzer müssen unter einem Pseudonym oder Nutzernamen auftreten können. Der Klarname darf nur mit Zustimmung sichtbar sein. Andernfalls darf lediglich die geprüfte Identität gekennzeichnet werden.

3. Selbstbestimmte Interaktionsfilter

Jeder Nutzer soll festlegen können, wer mit ihm interagieren darf. Plattformen müssen Kontakte durch alle, nur verifizierte oder nur bestätigte Konten sowie die Deaktivierung einzelner Interaktionsformen ermöglichen.

Wer anonym oder unter einem nicht verifizierten Pseudonym bleibt, muss akzeptieren, wenn andere Nutzer Kontakte auf verifizierte Konten beschränken. Die Filter müssen leicht auffindbar und änderbar sein.

4. Datenschutz und Datensicherheit

Es dürfen nur erforderliche Identitätsdaten erhoben werden. Eine kommerzielle Nutzung ist auszuschließen. Die Daten müssen getrennt von öffentlichen Profildaten, verschlüsselt und besonders geschützt gespeichert werden.

5. Beweissicherung und Strafverfolgung

Plattformen müssen beweissichere Meldungen ermöglichen und Inhalt, Konto, Datum und Zeitpunkt bestätigen.

Bei einem rechtmäßigen behördlichen Ersuchen müssen Identitätsdaten unmittelbar an die Strafverfolgungsbehörde übermittelt werden. Eine Offenlegung gegenüber privaten Dritten ist nur auf gesetzlicher Grundlage oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung zulässig.

6. Speicherung nach Kontolöschung

Nach der Kontolöschung sollen Identitäts- und Zuordnungsdaten sechs Monate gesperrt aufbewahrt werden. Rechtmäßig gesicherte Kommunikation muss zugeordnet bleiben. Die Daten dürfen nur für gesetzliche Auskunftspflichten und behördliche oder gerichtliche Beweissicherungsanordnungen verwendet werden.

7. Kultur des gegenseitigen Respekts

Identitätsverifizierung ist keine Wahrheitskontrolle, sondern verbessert Zurechenbarkeit und Schutz. Technische und rechtliche Regeln reichen jedoch nicht aus. Politik und Gesellschaft müssen Respekt, Rücksichtnahme und persönliche Verantwortung stärken.

Meinungsfreiheit entbindet niemanden von Anstand und der Achtung der Menschenwürde.

Auftrag an die Politik

Die LSU Berlin fordert auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Vorrangig ist eine unionsweit einheitliche Regelung, die auch Anbieter außerhalb der Europäischen Union erfasst, wenn sie ihre Dienste dort anbieten.

Schutz vor digitaler Gewalt, effektive Strafverfolgung, informationelle Selbstbestimmung und die Schutzinteressen anonymer und pseudonymer Nutzer müssen miteinander in Einklang gebracht werden.

Zugleich muss jeder Nutzer sich vor Hass, Bedrohungen und unerwünschten Kontakten schützen können.

Damit verbindet die LSU Berlin Freiheit mit Eigenverantwortung, Opferschutz mit Datenschutz und digitale Kommunikation mit einem handlungsfähigen Rechtsstaat.

Den Beschluss findest du hier als PDF.

- Beschluss des Landesvorstandes vom 05. August 2026 -