Gleiche Rechte für alle – sexuelle Identität ins Grundgesetz!

Berliner Senat beschließt Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3 GG – Stärkung der Rechte LSBTIQ+ Menschen

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Zum heutigen Beschluss des Berliner Senats kann der Landesvorsitzende der LSU Berlin, René Powilleit, wie folgt zitiert werden:

„Der Berliner Senat hat heute eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der „sexuellen Identität“ beschlossen. Mit diesem Schritt setzt Berlin ein starkes und vor allem richtiges Zeichen für Gleichberechtigung und den Schutz LSBTIQ+ Menschen vor Diskriminierung. Wir danken unserem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner und dem gesamten Berliner Senat, dass er voranschreitet und hier die Initiative nun entschlossen angeht.

Die Aufnahme der sexuellen Identität in den Diskriminierungsschutz des Grundgesetzes ist längst überfällig – sie ist ein notwendiges Update. Es ist ein Zeichen an alle LSBTIQ+ Menschen in Deutschland, dass ihre Rechte im Zentrum unserer Verfassung verankert sind.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Grundgesetzänderung anzugehen und zu beschließen – parteien- und fraktionsübergreifend.

Wir rufen alle politischen Kräfte auf, an den verbindenden Themen weiterzuarbeiten und gemeinsam Verantwortung zu übernehmen: für eine offene und vielfältige Gesellschaft.“